MTK-AKTUELLES
Tut sich was beim Jobticket?

Fraktionsvorsitzender Dr. Philipp Neuhaus
„In den letzten Jahren wurden von der Kreisspitze bei dem Thema immer wieder steuerrechtliche Bedenken geäußert“, erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Philipp Neuhaus, „Mit den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zum 01.01.19 ergibt sich jedoch eine ganz neue Sachlage.“ Ab 2019 gilt nämlich Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Darum fragt die SPD-Kreistagsfraktion nun erneut beim Kreis nach, wie der aktuelle Planungsstand ist und wie sich die steuerrechtlichen Veränderungen auf die Gestaltung auswirken. „Wir sind optimistisch, dass unser Projekt eines Jobtickets nun endlich auch im Main-Taunus-Kreis umgesetzt werden wird“, verrät Dr. Neuhaus. Denn Mittel dafür seien bereits im Haushalt 2019 vorgesehen.
Die Einführung eines Jobtickets sei ein wichtiger Schritt, die Attraktivität des Main-Taunus-Kreises als Arbeitgeber zu stärken. Denn der habe es nicht leicht im Wettbewerb um Fachkräfte: Insbesondere durch die hohen Lebenshaltungskosten und den knappen Wohnraum pendeln viele Beschäftigte von außerhalb an ihren Arbeitsplatz in der Kreisverwaltung. Eine Mitarbeiterbefragung ergab 2017, dass die Einführung eines Jobtickets ganz oben auf der Wunschliste der Kreisbeschäftigten steht. „Mit den neuen steuerlichen Gegebenheiten dürfte ein Jobticket nochmal interessanter werden. Wir wünschen uns, dass der Kreis nun endlich ein solches Angebot für seine Mitarbeiter schafft und damit zugleich auch eine zeitgemäße Mobilität unterstützt. Viele Landkreise und Städte sind da bereits weiter.“, so Dr. Neuhaus.