Zusammenarbeit in der Kooperation

  • CDU und SPD unterstützen die Personalentscheidungen, wie sie in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung getroffen wurden. Sollte eine Neuwahl oder Nachbesetzung geben, stimmen sich beide Partner ab.
  • Um eine effiziente Arbeitsweise der Ausschüsse sicherzustellen, soll sich die Mehrheit von CDU und SPD auch in den Ausschüssen widerspiegeln. Dabei soll weiterhin jede Fraktion der Gemeindevertretung ein stimmberechtigtes Mitglied in die Ausschüsse entsenden können. Daher soll die Zahl der Ausschussmitglieder auf 9 festgesetzt werden.
  • CDU und SPD sind sich einig, dass die CDU ein Vorschlagsrecht für Vorsitz des HFA und die SPD ein Vorschlagsrecht für den Vorsitz des BPU hat, um von der Erfahrung der beiden Fraktionen bei der Besetzung dieser Ämter zu profitieren. Bei einer Erhöhung der Zahl der Ausschussmitglieder auf 9 erhält die CDU Fraktion vier Sitze in den Ausschüssen und die SPD einen. Die CDU benennt ein Mitglied der SPD Fraktion für ihren vierten Sitz im BPU, damit die SPD aus dem Ausschuss heraus eigenständig Anträge stellen kann, ohne die neutrale Position des Vorsitzenden in Frage zu stellen.
  • Es besteht Einigkeit, dass die Haushalte gemeinsam zu verabschieden sind.
  • Beide Partner bilden einen Kooperationsrunde. Diese besteht aus jeweils 3 Mitgliedern, die von den Partnern entsendet werden, sowie den hauptamtlichen Gemeindevorstandsmitgliedern. Die Kooperationsrunde stimmt sich über alle wichtigen Fragen ab und trifft sich vor den Sitzungen der Gemeindevertretung.
  • CDU und SPD streben an vorrangig gemeinsame Anträge und Anfragen in die Gemeindevertretung einzubringen. Eigene Anträge und Anfragen dürfen den Punkten und dem Geist der Kooperationsvereinbarung nicht widersprechen und sind gegenseitig abzustimmen.